Förderungen für Elektromobilität
Für die per Kabinettbeschluss vom 04. September 2024 geplanten Veränderungen zur Sonderabschreibung bzw. Dienstwagenbesteuerung von E-Dienstwagen kamen die erforderlichen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nicht zustande. So bleibt es vorerst bei den bereits bekannten Regelungen.
1. KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Mit dem Kredit 293 werden klimafreundliche Aktivitäten, wie Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen, gefördert:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
2. Ersparnis bei der KFZ-Steuer
Wer bis Ende 2025 ein Elektrofahrzeug neu zulässt, kann noch bis 31.12.2030 von einer Befreiung der KFZ-Steuer profitieren. Für Plug-in-Hybride gilt diese Steuerbefreiung nicht.
3. Förderung von E-Dienstwagen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil bislang pauschal mit einen Prozent von dessen Brutto-Listenpreis als Steuer auf den daraus resultierenden geldwerten Vorteil. Für reine Elektroautos gilt ein nochmals vergünstigter Steuersatz von 0,25 %. Der vergünstigte Steuersatz gilt für alle E-Autos, die nach dem Bruttolistenpreis höchstens 70.000 € kosten.
4. Regionale Förderungen
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Ein Beispiel hierfür ist das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württemberg gibt es Unterstützung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderfähig. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern. Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt.
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